Einträge zu dem Titel "Kirchenherrschaft im Angesicht des Todes : Johannes XXII., Benedikt XII. und die "Regulae Cancellariae apostolicae" / Meyer, Andreas (2014)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u200324288l
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Kirchenherrschaft im Angesicht des Todes : Johannes XXII., Benedikt XII. und die "Regulae Cancellariae apostolicae"
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Gesetzgebung > Rechtsetzung
Kanzleien
Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert.
Papsttum
Verwaltung > Amtsbücher; Kommunalverwaltung; Stadtverwaltung; Gemeindeverwaltung > Instruktionen
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[31p diverse Spezialschlagwörter] Johannes XXII., Papst (JDG | GND); (DE-588)118508903
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Meyer, Andreas (JDG | GND)
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 177-197
[76 Erscheinungsjahr] 2014
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] azBV041790425
John XXII and history / Nold, Patrick 2014
Papst Johannes XXII. : Konzepte und Verfahren seines Pontifikats ; Freiburger Colloquium 2012 / Rohde, Martin 2014
Marsilius von Padua als politische Herausforderung für Johannes XXII. / Godthardt, Frank 2014
Johannes XXII. als Reformer? : Päpstliche Verwaltungspolitik und Ordensreform von oben / Brunner, Melanie 2014
Besetzt! : Zum Umgang mit unrechtmäßigem Benefizienbesitz im Pontifikat Johannes´ XXII. / Hitzbleck, Kerstin 2014
Die Kurie und die Herausforderungen der europäischen Politik : Standardverfahren oder abgestimmte Handlungsstrategien? / Kaufhold, Martin 2014
Das Bild Johannes´ XXII. in der süddeutschen Reichschronistik / Modestin, Georg 2014
John XXII and his lawyer-cardinals / Beattie, Blake 2014
[902 ] aF n06.2
[903 ] n03.3
[904 ] 0
[905 ] DA
[906 ] BT
[91 Zugangs- oder Inventarnummer] 101a
[92a ] C
[92c ] 08
[92d ] 05
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] betr. Konstitutionen Johannes XII. u. ihr Weiterwirken als Kanzleiregeln
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2014-II
[94f ] oeh D20140618
[94i ] oeh D20140618
[94o ] DB
[99e Änderungsdatum] 20150623/11:55:45-460600/3 osg
[99K ] 20150623/17:14:53-459747/326
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20140618/12:31:25 oschne