[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200324139l |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Besetzt! : Zum Umgang mit unrechtmäßigem Benefizienbesitz im Pontifikat Johannes´ XXII. |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Kirchenpolitik Papsttum Benefizium > Kirchenbenefizium; Pfründe; Kirchenpfründe; Präbende; Beneficium ecclesiasticum > Die Pfründe, Plural Pfründen, auch Präbende genannt (vom Mittellateinischen praebenda für "Unterhalt" abgeleitet), bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, im Besonderen die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Nahrung, Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst (mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber) oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher Stellen. Im Gefolge der Reformation wurden die Pfründen allerdings in beiden Kirchen, nicht zuletzt wegen des im Spätmittelalter weit verbreiteten Missbrauchs des Pfründenwesens, nach und nach zugunsten einer direkten Besoldung der Amtsträger eingezogen. Eine Pfründe ist in Deutschland heute häufig eine rechtsfähige Stiftung, die aber zum kirchlichen Vermögen gehört und in der Regel durch kirchliche Organe rechtlich vertreten wird (z. B. Ordinariat, Kirchenvorstand). Den rechtlichen Charakter einer Pfründe haben auch die vielerorts noch vorhandenen Küsterschulstiftungen und Kirchschullehne (z. B. in Sachsen). Pfründen gibt es also auch heute noch in evangelischen Landeskirchen. Ob Pfründen Stiftungen kirchlichen, öffentlichen oder privaten Rechts sind, hängt von ihrer Entstehungszeit und dem örtlich geltenden (Landes-) Recht ab. Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[31p | diverse Spezialschlagwörter] | Johannes XXII., Papst (JDG | GND) |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Hitzbleck, Kerstin |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 199-229 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2014 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
azBV041790425 John XXII and history / Nold, Patrick 2014 Papst Johannes XXII. : Konzepte und Verfahren seines Pontifikats ; Freiburger Colloquium 2012 / Rohde, Martin 2014 Marsilius von Padua als politische Herausforderung für Johannes XXII. / Godthardt, Frank 2014 Johannes XXII. als Reformer? : Päpstliche Verwaltungspolitik und Ordensreform von oben / Brunner, Melanie 2014 Die Kurie und die Herausforderungen der europäischen Politik : Standardverfahren oder abgestimmte Handlungsstrategien? / Kaufhold, Martin 2014 Das Bild Johannes´ XXII. in der süddeutschen Reichschronistik / Modestin, Georg 2014 John XXII and his lawyer-cardinals / Beattie, Blake 2014 Kirchenherrschaft im Angesicht des Todes : Johannes XXII., Benedikt XII. und die "Regulae Cancellariae apostolicae" / Meyer, Andreas 2014 |
[902 | ] | aF n06.2 |
[903 | ] | n03.3 |
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[91 | Zugangs- oder Inventarnummer] | 101a |
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[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2014-II |
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[94o | ] | DB |
[99e | Änderungsdatum] | 20140616/12:50:32-1083414/10 ooeh |
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