Einträge zu dem Titel ""To maintain the law of nature and of nations" : der Wiener Kongress und die Ursprünge der humanitären Intervention / Klose, Fabian (2014)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u200322941b
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] "To maintain the law of nature and of nations" : der Wiener Kongress und die Ursprünge der humanitären Intervention
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Völkerrecht > Völkerrechtswissenschaft > Öffentliches Recht
Militäreinsätze > Militärische Einsätze; Militärische Interventionen > Kriege > Humanitäre- und militärische Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen der UNO und EU
Abolitionismus > Antisklavereibewegung; Sklavenbefreiungsbewegung
Humanität > Menschlichkeit; Humanitätsideal; Humanitätsgedanke > Menschenbild > Der Gedanke der Humanität umfasst die prinzipielle Gleichheit aller Menschen jeder Herkunft und jeden Geschlechtes, die allgemeine Menschenwürde und den Pazifismus (die Ablehnung des Angriffskrieges). Im weiteren Sinn beinhaltet Humanität auch religiöse und politische Toleranz und Achtung vor dem Mitmenschen und seinen Überzeugungen, im weiteren Sinn dann übertragen auch auf die menschliche Achtung vor Tieren und den menschenwürdigen, achtsamen und schützenden Umgang mit der Natur im allgemeinen.
Staatsverträge > Verträge > Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ ist. Der Sprachgebrauch von Staatsvertrag ist im deutschen Sprachraum nicht einheitlich. Im engeren Sinne handelt es bei einem Staatsvertrag um ein internationales Übereinkommen, das völkerrechtlichen Rang hat und zwischen zwei oder mehreren Staaten vereinbart worden ist. Verträge zwischen zwei Staaten nennt man bilateral‘, solche zwischen mehreren Staaten haben pluri- respektive multilateralen Charakter. In diesem Sinne ist der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa die Salinenkonvention von 1829 zwischen Bayern und Österreich. Für gewöhnlich werden auch solche Übereinkünfte Staatsvertrag genannt, die ein Staatsorgan mit anderen Organisationen abschließt, etwa mit Nichtregierungsorganisationen (in der Schweiz und in Deutschland) oder ein so genannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.
[31g diverse Spezialschlagwörter] Großbritannien; Frankreich; 00399859; Österreich (JDG | GND)
[31h diverse Spezialschlagwörter] 00407221
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Klose, Fabian (JDG | GND)
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] zdb124538
[704 Detaillierte Quellenangaben Band] 65
[706 Detaillierte Quellenangaben Heft] 3/4
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 217-237
[76 Erscheinungsjahr] 2014
[81 Allg.Fußnote] Mit dt. Res.
[902 ] aK n02.6
[903 ] n05.3
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[905 ] DA
[906 ] ZA
[91 Zugangs- oder Inventarnummer] 1a
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[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2014-II
[94f ] bec D20140424
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[99e Änderungsdatum] 20151126/09:09:41-525957/2 obar
[99K ] 20151127/08:02:57-525957/4
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20140424/10:28:21 osg