[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200318374b |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Mupperg zwischen Ritterschaft und Sachsen-Coburg |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Landeshoheit > Landesherrschaft; Territorialherrschaft; Landesherrlichkeit; Herrscherwechsel > Herrschaft; Territorialpolitik Föderalismus Reichsstände > Reichsstandschaft > Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen. Dies waren in der Frühen Neuzeit mehr als 300 geistliche und weltliche Fürsten sowie Freie Reichsstädte, Grafen und Ritterorden. Die Reichsstandschaft konnte durch den Kaiser auch solchen Personen verliehen werden, die über kein Territorium verfügten (Personalisten). Ab dem Jahre 1654 war zum Erwerb der Reichsstandschaft der Besitz eines reichsunmittelbaren Territoriums, also Lehen, die direkt vom römisch-deutschen Kaiser vergeben wurden, erforderlich. Außerdem war die Einwilligung des betreffenden Kollegiums des Reichstages und die Zustimmung des Kaisers notwendig. Alle Reichsstände waren in der Reichsmatrikel verzeichnet. Reichsverfassung (bis 1806) > Verfassung > 1356 auf dem Nürnberger Reichstag verkündet. Regelte die Modalitäten der Wahl und der Krönung der röm.-dt. Könige durch die Kurfürsten! > Historisches Stichwort. Ab 1356! Ritterschaft > Ritter; Rittertum > Adel > Der Begriff Ritterschaft bezeichnet einerseits die Gesamtheit des Standes der Ritter, andererseits die Gesamtheit der Ritter eines Lehnsherren. Die Ritter schuldeten ihrem Lehnsherren Leistungen wie z.B. die Ritterpferde, die für Kriegs- oder Botendienste zu stellen waren. Später war Ritterschaft die Bezeichnung eines besondern Geburtsstandes neben dem Bürger- und Bauernstand, wobei der hohe Adel von der Ritterschaft ausgeschieden wurde. Die Ritterschaft wurde dann zur Zeit des frühen Deutschen Reiches wiederum in die - reichsunmittelbare - Reichsritterschaft und die mittelbare oder landsässige Ritterschaft eingeteilt. Die Ritterschaft war - neben den Vertretungen von Klerus, Städten und Bauern - regelmäßig einer der Landstände, die in den Landschaften zusammengefasst waren und sich zu den Landtagen versammelten. Die Ritterschaft setzte sich aus den Besitzern der Rittergüter zusammen. Solche verfassten Ritterschaften bestehen in einigen Gebieten noch heute fort (siehe: Althessische Ritterschaft, Rheinische Ritterschaft), haben aber in der Gegenwart nach dem Gesetz keine politische Bedeutung mehr. |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | a04519593l; 00401646 |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | (DE-588)123214432 |
[70 | Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] | zdb2593 |
[704 | Detaillierte Quellenangaben Band] | 72, 2012 |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 163-178 : Kt. |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2013 |
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[91 | Zugangs- oder Inventarnummer] | 1a |
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[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2013-IV |
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[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20131206/09:56:01 okj |