[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200292703a |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Horror crime or bad habit? : Blasphemy in premodern Europe, 1200 - 1650 |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Rechtsprechung > Gerichtsbarkeit Alltag > Lebensweise; Alltagskultur Gotteslästerung > Blasphemie > Gotteslästerung (die öffentliche beschimpfende Äußerung über Gott) ist in Deutschland heute als solche nicht mehr strafbar, sofern dadurch der öffentliche Friede nicht gestört wird (§ 166 I StGB); in zahlreichen Ländern strafbewehrt Strafverfahren > Hexenprozesse; Strafprozesse; Kriminalprozesse Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | Europa (JDG | GND) |
[37 | Sprache(n) des Textes] | eng |
[40 | Hauptverfasser] | Schwerhoff, Gerd (JDG | GND) |
[70 | Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] | zdb300385 |
[704 | Detaillierte Quellenangaben Band] | 32 |
[706 | Detaillierte Quellenangaben Heft] | 4 |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 398 - 408 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2008 |
[81 | Allg.Fußnote] | Mit engl. Res. |
[8e | Elektronische Adresse (URL etc.)] |
doi:10.1111/j.1467-9809.2008.00721.x |
[902 | ] | aF n03.3 |
[903 | ] | aH n09.5 |
[904 | ] | 0 |
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[92b | ] | E |
[92c | ] | 05 |
[92d | ] | 11 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | In der Tat waren blasphemische Redensweisen ein integraler Bestandteil des täglichen Lebens im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit. Fluchen und Schwören, Eide und andere blasphemischen Äußerungen wurden in allen Schichten der Gesellschaft verwendet. Während wütende Prediger diese Todsünde verurteilten und verschiedene Gesetze sie mit der Todesstrafe bedrohten, war die gängige Praxis unterschiedlich. Die meisten Gotteslästerungenprozesse endeten mit geringen Strafen oder sogar ohne jegliche Strafverfolgung. Angriffe auf die Ehre Gottes waren Bestandteile des täglichen Konfliktverhalten. Blasphemie muss daher nicht als Indiz für religiöse Gleichgültigkeit oder sogar Unglauben falsch interpretiert werden, sondern als unterschiedliche Nutzung der religiösen Sphäre in vormodernen Zeiten. |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2012 |
[94f | ] | bar D20120213 |
[94i | ] | bec D20120111 |
[94o | ] | BBAW |
[99e | Änderungsdatum] | 20141112/10:29:28-316180/777 obar |
[99K | ] | 20141113/07:34:08-779852/846 |
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