[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u20017858a |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Bauernland, Fürstenstaat, Altes Reich : Grundzüge einer Poetologie politischer Räume im 18. Jahrhundert |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Kameralistik > Kameralismus > Merkantilismus > Kameralismus ist im Allgemeinen bekannt als die deutsche Variante des Merkantilismus, der herrschenden Wirtschaftspolitik im Zeitalter des Absolutismus (16.-18. Jahrhundert). Im Vordergrund stand jedoch weniger die Förderung des Handels, als vielmehr die Förderung der Landwirtschaft und das Wachstum der Bevölkerung. Dann erfolgte der Ausbau der Infrastruktur und des Gewerbes durch Gründung neuer Manufakturen, teilweise direkt durch den Staat. Die direkte Intervention des Staates und die untergeordnete Bedeutung eines freien Unternehmertums ist ein wesentliches Merkmal des Kameralismus. Dies lag in der theoretischen Konzeption der Kameralwissenschaft (Staatswirtschaftslehre) begründet. Nach dieser war der wesentliche Zweck eines Staates, durch eine fähige Zentralverwaltung das Wohl aller Bürger zu garantieren. Um dies leisten zu können, bedurfte es gut ausgebildeter Beamter, die Recht oder Kameralwissenschaften studiert hatten und mit ihrer geschulten Vernunft, klaren Methoden und unter Kenntnis der herrschenden Regeln den Staat, die Wirtschaft, das Rechtssystem und den Alltag der Bürger zweckmäßig zu organisieren in der Lage waren. Der vom Kameralismus abgeleitete Begriff Kameralistik ist eine Bezeichnung der öffentlichen Verwaltung und der ihr angeschlossenen Unternehmen. Der Begriff bezieht sich speziell auf die Rechnungsführung aber auch auf Finanz-, Wirtschafts-, Verwaltungslehre, Rechts- und Polizeiwissenschaft. Naturrecht > Rechtslehren > Der Begriff Naturrecht oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus. Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dajeder Mensch "von Natur aus" (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei - unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche "ewige" Rechte angesehen. Reichsrecht > Reichsgewalt > Staatsrecht |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | Europa (JDG | GND) |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Sandl, Marcus (JDG | GND) |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 145-165 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2003 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
b96095624a Politische Räume : Stadt und Land in der Frühneuzeit / Jöchner, Cornelia 2003 Sichtbare Unterwerfung : Zu den herrschaftsstrategischen Raumvorstellungen in frühneuzeitlichen Idealstadtentwürfen und Utopien / Neuber, Wolfgang 2003 Stadtplanung als politische Interpretation eines geographischen Raumes : Carlsburg und Bremerhaven / Bisping, Mascha 2003 Der gelenkte Blick : Die räumliche Disposition des Friedrichplatzes in Kassel als Seismograph gesellschaftspolitischer Veränderungen / Bek, Katrin 2003 Raumgreifende Graphik / Warnke, Martin 2003 |
[902 | ] | aH n11.2 |
[903 | ] | aI |
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[905 | ] | DA |
[906 | ] | BT |
[92a | ] | E |
[92b | ] | E |
[92c | ] | 13 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | BT behandelt die o.g. 3 zentralen politischen Diskurse. Poetologie des Wissens/der Wissenschaft. |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2005 |
[94f | ] | gri |
[94i | ] | sch |
[94o | ] | BBAW |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20141204/10:45:19-127759/32 obar |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20051013/08:32:13 |
[M0m | ] | Ehemals Datei 203 |