Einträge zu dem Titel "Palatia Sacra. - T. 1. Bistum Speyer : Der Archidiakonat des Dompropstes von Speyer / Ammerich, Hans; Doll, Anton (2014-II)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] 00352775
Der Landdekanat Weissenburg (mit Kloster St. Peter) in Weißenburg / kein Autor 1999
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Palatia Sacra. - T. 1. Bistum Speyer : Der Archidiakonat des Dompropstes von Speyer
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Kirchenverfassung > Kirchenverwaltung > Als Kirchenverfassung bezeichnet man die Gesamtheit derjenigen kirchenrechtlichen Normen, die die wesentlichen Grundsatzentscheidungen über Aufbau und Organisation einer Kirche (Organisation) treffen. Die Verfassung beeinflusst häufig auch die materiellen, religiösen, sittlichen, moralischen und intellektuellen Verhältnisse innerhalb der jeweiligen Kirche. Sie kann zugleich eine Legitimationsbasis für die Kirche als Institution sein.
Benefizium > Kirchenbenefizium; Pfründe; Kirchenpfründe; Präbende; Beneficium ecclesiasticum > Die Pfründe, Plural Pfründen, auch Präbende genannt (vom Mittellateinischen praebenda für "Unterhalt" abgeleitet), bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, im Besonderen die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Nahrung, Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst (mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber) oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher Stellen. Im Gefolge der Reformation wurden die Pfründen allerdings in beiden Kirchen, nicht zuletzt wegen des im Spätmittelalter weit verbreiteten Missbrauchs des Pfründenwesens, nach und nach zugunsten einer direkten Besoldung der Amtsträger eingezogen. Eine Pfründe ist in Deutschland heute häufig eine rechtsfähige Stiftung, die aber zum kirchlichen Vermögen gehört und in der Regel durch kirchliche Organe rechtlich vertreten wird (z. B. Ordinariat, Kirchenvorstand). Den rechtlichen Charakter einer Pfründe haben auch die vielerorts noch vorhandenen Küsterschulstiftungen und Kirchschullehne (z. B. in Sachsen). Pfründen gibt es also auch heute noch in evangelischen Landeskirchen. Ob Pfründen Stiftungen kirchlichen, öffentlichen oder privaten Rechts sind, hängt von ihrer Entstehungszeit und dem örtlich geltenden (Landes-) Recht ab.
[31f diverse Spezialschlagwörter] Nachschlagewerke
[31g diverse Spezialschlagwörter] 00406828; 00403633
[31k diverse Spezialschlagwörter] Katholische Kirche (JDG | GND)
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[42 Mitarbeiter] Ammerich, Hans (JDG | GND)
[43 Bearbeiter] Doll, Anton
[48 ] Palatia Sacra 1, 2
[482 ] Ammerich, Hans: Palatia Sacra, mitgearb.
[483 ] Doll, Anton: Palatia Sacra, bearb.
[74 Erscheinungsort(e)] Mainz
[75 Verlag(e)] Ges. für mittelrhein. Kirchengesch.
[81 Allg.Fußnote] Bd. 1, 3; 1,4 <1990, 1789>
[85 Gesamttitel (Serientitel) ; Zählung oder _Ident ; Zählung] Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte ; ...
[87 ISBN] 3-929135-29-9
[902 ] aE n06.2
[904 ] 11
[905 ] HB
[906 ] MO
[91 Zugangs- oder Inventarnummer] AV nach bmv
[92a ] C
[92c ] 08
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] AV. Nach: Würzburger Diözesangesch.bl., 62/63, 2001, S. 1146-1147. Bd. 3 u. 4 in CDROM; Bd. 5 (1992) u. Bd. 1 (1999) noch nicht erfaßt. BVB vorh.!!!
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2014-II
[94f ] erl
[94i ] sch D20140402
[94o ] 1a
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] QS
[99e Änderungsdatum] 20150107/12:28:41-214057/781 obar
[99K ] 20150107/17:02:17-188344/797
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20010821/13:22:02
[M0m ] Ehemals Datei 203