[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00343090 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Der Augsburger Reichstag 1566 : Ergebnisse einer Edition |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Konfessionalisierung > Gegenreformation; Religiöser Wandel Reichspolitik Reichstage (bis 1806) > Immerwährender Reichstag > Ständische Verfassung > Der Immerwährende Reichstag war die Bezeichnung für die Ständevertretung im Heiligen Römischen Reich von 1663 bis 1806 in Regensburg. - Verweisung ist SWD-gerecht! Religionsfrieden > Grundgesetz des Hl. Röm. Reiches, 1555 zur Beilegung der Religionskämpfe verkündet. |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | Augsburg (JDG | GND) |
[31h | diverse Spezialschlagwörter] | 00381217 |
[31p | diverse Spezialschlagwörter] | Maximilian II., Heiliges Römisches Reich, Kaiser (JDG | GND) |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Lanzinner, Maximilian (JDG | GND) |
[402 | weitere Verfasser] | Heil, Dietmar |
[70 | Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] | z00350 |
[704 | Detaillierte Quellenangaben Band] | 274 |
[706 | Detaillierte Quellenangaben Heft] | 3 |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 603-632 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2002 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | H 03.02.01 |
[90a | ] | H 02.03.01 |
[92a | ] | E |
[92c | ] | 05 |
[92d | ] | 04 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | Aufgezeigt werden d. wesentlichen nachhaltigen Ergebnisse d. Reichstages |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2002 |
[94f | ] | gri |
[94i | ] | sch |
[94o | ] | 1a |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | ZA |
[98 | Abstract] | Die deutsche Geschichte nach 1555 wurde als geradezu unaufhaltsamer Weg in den Religionskrieg beschrieben. Die Edition zum Augsburger Reichstag 1566 belegt dagegen die Konsolidierung des Reiches schon ein Jahrzehnt nach dem Frieden, und zwar in mehrfacher Hinsicht: 1. Die konfessionellen Gruppen fanden zur Koexistenz, mitunter zur Kooperation zusammen. Die Abwehr der Türken und die Sicherheit im Innern waren die eigentlichen Themen des Reichstags. Die Höhe der Türkensteuer übertraf vorangegangene Bewilligungen um ein Mehrfaches. 2. Die Reichsexekutionsordnung, 1555 ein unerprobtes Paragraphenwerk, wurde 1566 erstmals auf Reichsebene zur Anwendung gebracht, um den Frieden zu sichern. Die 1566 beschlossene Exekution gegen Wilhelm von Grumbach beendete die Ära der Raubkriege, die unter dem Vorwand der rechten Fehde begonnen wurden. 3. Weder der Kaiser noch die Reichsstände wünschten 1566 neuerliche Verhandlungen über Religions- und Kircheneinheit. Ohne Debatte wurde der Religionsfriede bekräftigt. 4. Die Forschungen zum Reichstag konzentrierten sich bisher ganz auf die Entscheidung, ob die Kurpfalz dem Calvinismus angehörte und damit aus dem Religionsfrieden auszustoßen war. Die Ergebnisse sind dahin gehend zu korrigieren, daß die protestantischen Reichsstände die Kurpfalz ohne weiteres der Confessio Augustana zurechneten. Es gab dazu keinen wirklichen Dissens und schon gar keinen heroischen Kampf, wie ihn eine konfessionsfixierte Historiographie suggerierte. 5. Die innere Ordnung des Reiches wurde gefestigt, da der Kaiser den Oberbefehl über die Exekution gegen Grumbach erhielt. Damit kehrte er gleichsam in die Friedenssicherung zurück, aus der ihn die Reichsexekutionsordnung 1555 ausgeschlossen hatte. Das Reichskammergericht wurde personell und finanziell konsolidiert, obwohl eine große, von den Städten betriebene Reform am Widerstand der Kurfürsten scheiterte. |
[99e | Änderungsdatum] | 20150130/13:56:01-57760/3221 obar |
[99K | ] | 20150130/16:18:27-77008/3126 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20020723/14:42:12 |
[99w | ] | 20050803 |
[M0m | ] | Ehemals Datei 203 |