Einträge zu dem Titel "Neue Institutionenökonomik und Kommunalisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts : Ein wirtschaftshistorisches Fallbeispiel zur Illustration einiger theoretischer Argumente / Ambrosius, Gerold (1999)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Neue Institutionenökonomik und Kommunalisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts : Ein wirtschaftshistorisches Fallbeispiel zur Illustration einiger theoretischer Argumente
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Kommunale Selbstverwaltung
Gemeindewirtschaft > Stadtwerke; Kommunalwirtschaft; Kummunale Unternehmen; Kommunale Wirtschaft; Öffentliche Wirtschaft
Versorgungswirtschaft > Die Versorgungswirtschaft (neben der leitungsgebundenen Energie- und Wasserversorgung andere infrastrukturabhaengige Dienste wie die Telekommunikation, das Rundfunk-, Post- und Verkehrswesen und auch die Abfallwirtschaft)
Institutionenökonomie > New institutional economics; Institutionalismus; Neoinstitutionalismus > Ökonomische Theorie der Institution, insbesondere in d. Finanzwissenschaft bei d. Bewertung von Institutionen. Für uns als Erklärungs- u. Forschungsmodell für d. Geschichtswissenschaft. Nach SWD > Nur als Erklärung- u. Forschungsmodell, z.B. in d. Wirtschafts-, Verwaltung- u. Politikgeschichte
Kommunalisierung > Besitzrecht > Kommunalisierung bezeichnet die Übertragung von bisher von anderen Hoheitsträgern wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben auf kommunale Verwaltungsträger (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden) sowie Umwandlung von Landeseigentum in städtisches Eigentum, letzteres z. B. durch den vollständigen Verkauf eines Landesbetriebs an eine Stadt. Von einer echten Kommunalisierung wird gesprochen, wenn die Aufgabenübertragung dazu führt, dadie Zuständigkeit für die Aufgabe in rechtlicher Hinsicht auf den kommunalen Verwaltungsträger übergeht. Im Rahmen einer Funktionalreform kommt auch eine Übertragung von Aufgaben auf Landräte und Bürgermeister im Wege der Organleihe in Betracht. In diesem Fall bleibt die Landesverwaltung in rechtlicher Hinsicht zuständig.
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Ambrosius, Gerold (JDG | GND)
[68 Körperschaft, der der erste Verf. angehört] Jb. Wirtsch.gesch.
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] z00446
[706 Detaillierte Quellenangaben Heft] 1
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 35-53
[76 Erscheinungsjahr] 1999
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] K 09.08
[90a ] L 10.08
[92a ] F
[92b ] G
[92c ] 09
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Kommunalisierung d. Versorgungswirtsch. vor d. 1. Wk: Kosten, Eigentums- u. Verfügungsrechte, Verträge.
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1999
[94o ] 1a
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] ZA
[99e Änderungsdatum] 20141029/08:43:33-931229/128 obar
[99K ] 20141029/17:04:31-752578/128
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19991130/13:27:33
[99w ] 20050803