[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00267722 Zivilprozeßgesetze von 1818-1822, Handelsgerichtsordnung von 1865 und Civilprozeßordnung von 1868 / kein Autor 1997 Entwurf, Motive und Berichte der Justizgesetzgebungskommissionen der Kammer der Abgeordneten und der Standesherren von 1867 über den Entwurf einer Civilprozeßordnung für das Königreich Württemberg / kein Autor 1997 |
[15w | ] | cd00267665 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Die Civilprozeßordnung für das Königreich Württemberg von 1868 |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert. Quellen > Regesten > Nur als Formalschlagwort Zivilprozessrecht > Prozessrecht |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | 00407838 |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[41 | Herausgeber] | Schubert, Werner (JDG | GND) |
[74 | Erscheinungsort(e)] | Goldbach |
[75 | Verlag(e)] | Keip |
[85 | Gesamttitel (Serientitel) ; Zählung oder _Ident ; Zählung] | Kodifikationsgeschichte Zivilprozeßrecht : Edition Württemberg |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | K 03.03.02 |
[92a | ] | F |
[92c | ] | 05 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | Standort : DBL 1998 B 19343|||19346 |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1998 |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | QS |
[99e | Änderungsdatum] | 20140805/10:15:28-727275/281 oMS |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 19981029/10:48:45 |
[99w | ] | 20050803 |
[99z | ] | 963804622 |