Einträge zu dem Titel "Die Klosterbuße am Übergang von der Spätantike zum Frühmittelalter : Zugleich ein Beitrag zur iro-fränkischen 'Regula Mixta' / Lutterbach, Hubertus (1995)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] 00202498
[15w ] cd00206654
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Die Klosterbuße am Übergang von der Spätantike zum Frühmittelalter : Zugleich ein Beitrag zur iro-fränkischen 'Regula Mixta'
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Klöster > Schottenklöster; Eigenklöster; Abteien; Reichsabteien > Stifte
Buße
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Lutterbach, Hubertus (JDG | GND)
[48 ] Lutterbach, Hubertus: Die Klosterbuße am Übergang von
[69 sonstige Körperschaft (z.B. "gefeierte" K. bei Festschr.)] Zeitschrift für Kirchengeschichte
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] z01142
[704 Detaillierte Quellenangaben Band] 106
[706 Detaillierte Quellenangaben Heft] 1
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 56-69
[72 Reprintvermerk] Z. Kirchengesch.
[76 Erscheinungsjahr] 1995
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] D 06.02.05
[92a ] C
[92c ] 08
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Es werden versch. Klosterregeln auf ihr Verständnis von Buße untersucht u. nach ihren Wurzeln im antiken, german. u. irischen Rechtsverständnis befragt. ZEitl. Rahmen liegt nach 500, so daß D gerechtfertigt ist.
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1995:01058
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] ZA
[99e Änderungsdatum] 20150605/14:38:07-911594/445 osg
[99K ] 20150605/15:56:18-889337/475
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19950330/13:26:53
[99w ] 20050803
[99z ] 95xx010580