Einträge zu dem Titel "Gesetzrevision (1825-1848). - Abt. 1. Straf- und Strafprozeßrecht / Schubert, Werner ([1993])":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] 00165206
Protokolle der Kommission des Staatsrats über die Beratungen des Revidierten Entwurfs eines Strafgesetzbuchs von 1836 (Ministerien Kamptz und Savigny; 1838-1842) / kein Autor 1993
Protokolle der Kommission des Staatsrats über die Beratungen des Revidierten Entwurfs eines Strafgesetzbuchs von 1836 (Ministerien Kamptz und Savigny; 1838-1842) / kein Autor 1993
[15w ] cd00171644
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Gesetzrevision (1825-1848). - Abt. 1. Straf- und Strafprozeßrecht
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert.
Quellen > Regesten > Nur als Formalschlagwort
Strafrecht > Militärstrafrecht > Recht
Preußisches Strafgesetzbuch (PStGB) > 1851 in Kraft getreten > #31h
Strafverfahrensrecht > Strafprozessrecht > Prozessrecht
[31g diverse Spezialschlagwörter] 00399859
[31k diverse Spezialschlagwörter] 00403877
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[39 Verfasserangabe (Personen u. Körperschaften)] Hrsg. u. mit einer Einl. versehen von Werner Schubert
[41 Herausgeber] Schubert, Werner (JDG | GND)
[48 ] Gesetzrevision (1825-1848) 4, 1.2
[482 ] Schubert, Werner: Gesetzrevision (1825-1848) 4, 1.2, hrsg.
[71 Auflage-/Ausgabebezeichnung] Unveränd. Nachdr.
[74 Erscheinungsort(e)] Vaduz
[75 Verlag(e)] Topos-Verl.
[85 Gesamttitel (Serientitel) ; Zählung oder _Ident ; Zählung] Quellen zur preußischen Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] K 03.03.02
[92a ] F
[92c ] 05
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Abt. 2, Bd. 1-7 <1990,4031>; Standort: DBL Bd 4,1 1993 B 23707; Bd. 4,2 1993 B 23708
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1993
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] QS
[99e Änderungsdatum] 20140805/10:15:56-667621/303 oMS
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19931220/11:14:10
[99w ] 20050803