[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00104472 (Personenrecht) : Entwürfe und Motive von 1842 und 1844 / kein Autor (ohne Jahr) (Personenrecht) : Bericht der Kammerausschüsse von 1846 / kein Autor (ohne Jahr) (Personenrecht) : Entwurf von 1846 / kein Autor (ohne Jahr) (Sachenrecht) : Entwürfe und Motive von 1845 und 1851 / kein Autor (ohne Jahr) (Erbrecht) : Entwurf und Motive von 1845 / kein Autor (ohne Jahr) (Schuldrecht) : Entwürfe und Motive von 1853 / kein Autor (ohne Jahr) |
[15w | ] | cd00104472 |
[15z | ] | 91X1 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Bürgerliches Gesetzbuch für das Großherzogtum Hessen : Entwürfe und Motive, 1842-1853 |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert. Quellen > Regesten > Nur als Formalschlagwort |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | 00390761 |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[39 | Verfasserangabe (Personen u. Körperschaften)] | Neu hrsg. u. eingel. von Werner Schubert |
[41 | Herausgeber] | Schubert, Werner (JDG | GND) |
[74 | Erscheinungsort(e)] | Frankfurt/M. |
[75 | Verlag(e)] | Keip |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1986 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | K 03.03.02 |
[92a | ] | F |
[92c | ] | 05 |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1990 |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | QS |
[99e | Änderungsdatum] | 20140805/10:16:35-635764/343 oMS |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 19990308/10:56:28 |
[99w | ] | 20050803 |